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Arzt-/Klinikname, Fachbereich, Symptom

PLZ, Ort, Bundesland
l 02.08.2011 13:47

Rauchverbot


Ca. 3000 Menschen in Deutschland sterben jährlich an den Folgen des Passivrauchens. Aus diesem Grund sollen Rauchverbote den Schutz von Nichtrauchern gewährleisten, besonders von Kindern und Jugendlichen.

Seit September 2007 gibt es ein bundesweites Rauchverbot in Bahnen und Bundesbehörden. Auch in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis ist rauchen verboten. Ausgenommen in abgetrennten besonders gekennzeichneten Raucherzimmern. In allen Bundesbehörden herrscht ebenfalls ein Rauchverbot.  In der Gastronomie erfolgen die Regelungen durch das jeweilige Bundesland. In den Bundesländern gelten ab 2008 Rauchverbote mit unterschiedlichen Ausnahmeregelungen. Das strengste Rauchverbot setzt Bayern um, hier werden aber so genannte „Raucherclubs“ gestattet. Um die Nichtraucher besser schützen zu können müsste es eine bundesweit geltende gesetzliche Regelung geben. Aufgrund Beschwerden zweier Kneipenwirte erklärten die Karlsruher Richter im Juli 2008 die Gesetze zum Nichtraucherschutz für verfassungswidrig. Die beiden Länder mussten bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin waren „Trinkkneipen“, welche weniger als 75 Quadratmeter Fläche haben, nur aus einem Raum bestehen und Jugendliche keinen Zutritt haben, vom Verbot ausgenommen. Ebenfalls durften Diskotheken, in denen der Einlass erst ab 18 Jahren ist, Raucherräume einrichten.

 

Dr. Martina Pötschke-Langer setzt sich für Gesetze zum Schutz vor Passivrauch ein. Pötschke-Langer belegte mit Daten, basierend auf Umfragen und Feldstudien, wie sich die Situation in Deutschland, nach der Einführung der 17 Gesetze zum Schutz vor Passivrauch, entwickelt hat. 2005 waren nur die Hälfte der Bundesbürger für Gesetze zum Schutz vor Passivrauch, im Jahr 2007 stieg diese Quote auf 67 Prozent. Nach den Gesetzesentlassungen in den Jahren 2007 und 2008 ist die Quote bei 76 Prozent. Vor allem die Raucher sind mittlerweile für die Gesetze. Ohne diesen sozialen Wandel wäre eine dauerhafte Umsetzung des Rauchverbots kaum denkbar. Die praktische Umsetzung ist jedoch weiterhin durchwachsen. "Weitgehend rauchfrei sind derzeit nur Bayern und das Saarland", so Pötschke-Langer. Ausnahmeregelungen, die Raucherräume erlauben oder kleine Lokale gänzlich von der Regelung ausschließen, gibt es in verschiedenen Ausprägungen in den jeweiligen Bundesländern.

 

In Nordrhein-Westfalen wird das relativ lasche Anti-Rauch-Gesetz oft ignoriert. Gastronome können in mehreren Räumen separate Raucher und Nichtraucherräume einrichten. In Gaststätten mit einem Raum bis 75 Quadratmetern darf weiterhin geraucht werden, wenn Jugendliche keinen Einlass bekommen und kein Essen serviert wird. Für die Untersuchung in Nordrhein-Westfalen wurden 2000 Gastronomien in 15 Städten besucht. 85 Prozent der Cafés, 77 Prozent der Restaurants, aber nur 15 Prozent der Bars und Pubs sind rauchfrei. Das Verbotsschild für unter 18-jährige fehlt in 60 Prozent der Einraumbars, in denen es kein Rauchverbot gibt. Zudem gibt es in mehr als der Hälfte dieser Einrichtungen Essen und fast jede dritte hält sich nicht an die Einraum-Regelung. Hinzukommt, dass jede siebte größer als die erlaubten 75 Quadratmeter ist. Bei 44 Prozent dieser Räumlichkeiten gibt es zwischen den Raucher- und Nichtraucherräumen keine Tür oder sie ist offen.

 

Der Kampf zum Schutz vor dem Passivrauch ist noch nicht zu Ende – nach Pötschke-Langer. Ihrer Auffassung nach müsste es in Deutschland eine einheitliche und angemessene Anti-Rauch-Gesetzgebung geben. 

 

Was verbindet man mit Rauchverboten?
•    Gesündere rauchfreie Luft, besonders in Speiselokalen und Gaststätten
•    Mehr Menschen hören mit dem rauchen auf. Somit weniger Zigaretten gekauft
•     Interesse an Nichtraucherkursen steigt

 

Wer könnte von Raucherverboten profitieren?
•    Ausrüster/ Umbauer von Raucherräumen
•    Verkäufer von Entwöhnungskursen und –produkten
•    Biergärten und Gaststätten mit einem großen Außenbereich
•    „Raucherclubs“

 

Für wen könnte sich ein Rauchverbot nachteilig auswirken?
•    Kleinere Lokale, diese müssten für einen Raucherraum viel investieren
•    Reine Bierkneipen, ohne Biergarten
•    Grenznahe Lokale, an der Grenze zu einem Land ohne Rauchverbot
•    Aber auch „Raucherclubs“, da man diese nur mit einem Mitgliederausweis betreten kann


yourfirstmedicus.de meint :
Einheitliche gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauch sind bestimmt schwer umzusetzen aber durchaus sinnvoll. Trotz aller Beschwerden sollten Nichtraucher durch ein Rauchverbot geschützt werden.


Quellen:
http://www.rauchfrei.de/rauchverbot.htm
http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/innere_medizin/article/664645/zwei-jahre-rauchverbot-erfolg-misserfolg.html

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