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Arzt-/Klinikname, Fachbereich, Symptom

PLZ, Ort, Bundesland
l 13.07.2011 11:41

Der Hirntod

Der Hirntod ist eine in der Medizin verwendete Todesdefinition bei Menschen, deren Kreislauf mit künstlichen Mitteln aufrechterhalten wird.
Er bedeutet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen, welches auf weiträumig abgestorbene Nervenzellen zurückzuführen ist.


Das Eintreten des es Hirntodes bedeutet naturwissenschaftlich-medizinisch den Tod des Menschen. Nach festgestelltem Hirntod wird die Todesbescheinigung für den intensivmedizinisch behandelten Patienten ausgestellt. Die Abschliessung der Diagnose und Dokumentation des Hirntodes werden als Todeszeit registriert.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Untersuchungen zur Hirntodfeststellung eingeleitet werden können.


1.    Es muss eine akute primäre oder sekundäre Hirnschädigung vorliegen
2.    Ein Ausfall der Hirnfunktionen, der eventuell nur zeitweise stattfindet muss ausgeschlossen werden 

Desweiteren muss zwischen klinischen und apparativen Kriterien unterschieden werden. Die klinischen Kriterien sind  zum Beweis des Hirntodes zwingend nachzuweisen. Diese sind folgende:


1.    der Verlust des Bewusstseins (Koma),
2.    eine Areflexie des Hirnstamms (z. B. mittel- bis maximal weite und lichtstarre Pupillen, fehlende Schmerzreaktion im Trigeminusbereich, fehlender Lidschlussreflex, Puppenkopfphänomen, fehlender Schluck- und Hustenreflex), wobei autonome Reflexe auf Rückenmarksebene erhalten sein können
3.    der Verlust der Spontanatmung


Durch erneute Untersuchungen sowie einer ergänzenden apparativen Untersuchung dieser klinischen Kriterien nach einer Wartezeit von 12, 24 oder 72 Stunden, je nach Alter und Lokalisation der primären  Hirnläsion, wird dann bewiesen, dass der Zustand irreversibel ist d.h. dass der Ausfall aller Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Zu diesen apparativen Kriterien gehören:


1.    ein Null-Linien-Elektroenzephalogramm (EEG).
2.    ein mittels zerebraler Perfusionsszintigraphie oder Doppler-Sonographie festgestellter Durchblutungsstopp in allen hirnversorgenden Gefäßen.
3.    der Ausfall der akustischen oder somatosensiblen evozierten Potentiale bei einer primären Läsion des Großhirns und bei einer sekundären Hirnschädigung


Die klinischen Kriterien, die als Nachweis des unumkehrbaren Ausfalls der Hirnfunktion gelten, müssen in der Bundesrepublik Deutschland zu verschiedenen Zeitpunkten von verschiedenen Ärzten zweifelsfrei bestätigt werden. Desweiteren müssen diese Ärzte über „eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen“ verfügen.
Im Fall einer Organtransplantation, muss der Hirntod von Ärzten festgestellt werden, die an dieser nicht beteiligt sind.


Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Organspenden erst durchgeführt werden dürfen, wenn der Hirntod endgültig feststeht. Dies bedeutet, dass alle Funktionen des gesamten Gehirns - also des Großhirns, Kleinhirns und Hirnstamms erloschen sein müssen.
Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller Lebensvorgänge und der Sitz allen Denkens und Fühlens. Mit dem Tod des Gehirns ist auch der Mensch gestorben, so die Definition.


yourfirstmedicus meint: Mit dem Hirntod des Menschen verliert dieser sein vollständiges Bewusstsein. Alle Lebensvorgänge sowie Denken und Fühlen sind verloren. Dieser Prozess ist nicht wieder umkehrbar. Es ist wichtig, dass der Hirntod von mehreren und von einander unabhängigen Ärzten festgestellt wird. Der Tod, in diesem Fall der Hirntod ist natürlich eine schmerzliche Angelegenheit für Hinterbliebene, jedoch kann er auch einem anderen kranken Menschen die Chance auf ein neues Leben geben. Anders als beim Herztod können die Organe gespendet werden, da die Organfunktionen aufrecht erhalten werden können.

Quellen:
http://www.netdoktor.de/Krankheiten/Organspende+Transplantation/Wissen/Hirntod-Wie-er-festgestellt-wi-5351.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Hirntod

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